Zu Ihrer Information finden Sie hier die Satzung des Vereins in der Fassung vom 29.11.2017. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich vor einer Mitgliedserklärung über die Satzung zu informieren.
Anmeldeformulare sind in jeder Chorprobe beim musikalischen Leiter Tobias Landsiedel erhältlich.
Mitgliedsbeiträge werden pro Halbjahr je am 15.02. und 15.08. durch den Schatzmeister eingezogen. Für das Halbjahr des Beitritts wird der Mitgliedsbeitrag anteilig erhoben.
Gemäß §6 (2) der Vereinssatzung kann der Vorstand Mitglieder vom Mitgliesbeitrag befreien.
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die erste Vorsitzende bis zum 31.05 bzw. 30.11 um vom Mitgliedsbeitrag ab dem nächsten Halbjahr befreit zu werden. Außerdem kann ein Befreiungsantrag nebst Mitgliedschaftsanmeldung abgegeben, womit von Anfang an kein Beitrag erhoben wird. Der Vorstand entscheidet über den Antrag.
Die Kündigung kann schriftlich als Brief oder auch handschriftlich an die erste Vorsitzende eingereicht werden. Das Dokument kann auch in eingescannter Form an die erste Vorsitzende geschickt werden.
Möglich ist die Kündigung viermal im Jahr fristgerecht
vor dem 28./29. 02 für den 31. 03,
vor dem 31.05 für den 30.06/,
vor dem 31.08 für den 30.09,
vor dem 30.11 für den 31.12.
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